Da sein Betrieb jedoch nach wie vor als mobile Schnapsbrennerei konzipiert ist, welche vorab hinsichtlich des Geruchs grössere Probleme aufwirft als eine stationäre Brennerei mit geschlossenem System (und dies vorab im Sommer), hat er im Rahmen der vorsorglichen Emissionsbegrenzung auch eine zeitliche Einschränkung seines Betriebs in den Sommermonaten zu akzeptieren. Nur so – und in Kombination mit den weiteren Auflagen – kann letztlich von einem emissionsarmen und damit zonenkonformen Betrieb gesprochen werden. An der von der Vorinstanz verfügten Beschränkung des stationären Betriebs auf die Monate November bis April wird daher grundsätzlich festgehalten.