Es bedarf keiner weiteren Erläuterungen, dass diese einfachen Massnahmen technisch und betrieblich umsetzbar und für den Betreiber wirtschaftlich tragbar sind; ebenfalls sind die entsprechenden Auflagen zum Erreichen des angestrebten Ziels der Geruchseindämmung erforderlich, geeignet und für den Betreiber zumutbar.