Da die Geruchsbildung bei kälteren Temperaturen kein Problem darstellt, gilt diese Auflage nicht für die meteorologischen Wintermonate Dezember, Januar und Februar. Eine unangenehme Geruchsbildung kann auch dadurch entstehen, dass die Auffangwanne und der Anhänger nicht regelmässig gereinigt werden und so Rückstände der Schlempe länger darin verbleiben.