kann.37 Dieser Vorschlag überzeugt, zumal er auch für den Betreiber mit verhältnismässigem Aufwand verbunden ist und trotzdem sehr effektiv ist. Der Entscheid wird daher mit der Auflage ergänzt, wonach die mobile Auffangwanne wie auch der Anhänger für die Zwischenlagerung der Schlempe jeweils spätestens 24 Stunden nach Zufuhr der ersten Schlempe in die Auffangwanne entleert (flüssige Stoffe) bzw. abtransportiert (feste Stoffe) werden müssen. Da die Geruchsbildung bei kälteren Temperaturen kein Problem darstellt, gilt diese Auflage nicht für die meteorologischen Wintermonate Dezember, Januar und Februar.