c) Auch wenn die behelfsmässige Abdeckung der Auffangwanne und des Anhängers zu einer gewissen Verbesserung der Geruchsproblematik geführt haben dürfte, so erachtet die BVE diese Massnahmen im Rahmen der vorsorglichen Emissionsbegrenzung nach Art. 4 LRV als unzureichend. Um den Geruch weiter einzudämmen, ist es nach Einschätzung des Brennexperten des Inforama anlässlich des Augenscheins vom 4. Dezember 2014 am sinnvollsten, die Leerungsintervalle der Auffangwanne und des Anhängers in den wärmeren Monaten zu verkürzen, damit gar kein übler Geruch entstehen