b) Was den Geruch betrifft, so stellt vorab die Lagerung und der Umgang mit den Destillationsrückständen, der sog. Schlempe, ausserhalb des Gebäudes ein Problem dar. Allfällige Gerüche, welche durch das Betreiben der Futterkocher entstehen, werden dadurch genügend eingedämmt, dass letztere nur im Innern des geschlossenen Gebäudes benutzt und nur elektrische Kocher eingesetzt werden dürfen (vgl. unbestritten gebliebene Auflage 3.2.1 a des vorinstanzlichen Entscheids). Die Schlempe dagegen wird nach jedem Brennvorgang zwecks Abkühlung in die Auffangwanne ausserhalb des Gebäudes geführt. In der Auffangwanne werden die festen Rückstände mittels Sieb von den flüssigen Rückständen getrennt.