Ohne nähere Abklärungen getroffen zu haben, sei die Vorinstanz weiter zum Schluss gekommen, dass ein Verbot des stationären Betriebs für ein halbes Jahr verhältnismässig sei und diesen nicht in seiner Existenz gefährde. Der Winterbetrieb werde wirtschaftlich immer wichtiger. Dürfe er den Betrieb ab Ende April nicht mehr betreiben, so werde er gezwungen, das Verarbeiten von Kernobst 19