der Beschwerdeführer 3 verlangt dies in seinem Eventualantrag. Verschiedene Brennereien mit vergleichbarer Grösse würden über geschlossene Brennereianlagen verfügen. Diese Massnahme sei zumutbar bzw. technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar. Das geschlossene System entspreche heute der Regel. Der Beschwerdeführer 3 verlangt im Rahmen seines Eventualbegehrens zudem, der Beschwerdeführer 4 sei zu verpflichten, die Rauchemissionen mittels geeigneten baulichen resp. betrieblichen Massnahmen auf das erlaubte Mass zu reduzieren.