zulässigen Nutzungen werden durch die baurechtliche Grundordnung der Gemeinde bestimmt (Art. 4 Abs. 1 BauG). Der Standort der Schnapsbrennerei befindet sich in der Mischzone. Gemäss Art. 1 GBR23 sind darin folgende Nutzungsarten zugelassen: Wohnen, stille bis mässig störende Gewerbe, Gastgewerbe, Verkauf. Im Kommentar zum GBR wird das "mässig störende Gewerbe" wie folgt umschrieben: "Mässig störende Gewerbe wie z.B. Verkaufsläden, Dienstleistungsbetriebe, sowie emissionsarme Werkstätten und Produktionsbetriebe. Sie dürfen das gesunde Wohnen nicht wesentlich beeinträchtigen." In der Mischzone gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe (ES) III nach Art. 43 LSV24.