einen geringen Mehrverkehr verursache, sei falsch. Neben den grossen landwirtschaftlichen Fahrzeugen, welche Obst bzw. Kartoffeln abladen und dabei zahlreiche Manöver auf der schmalen Zufahrt machen müssten, seien die Fahrten zur Abführung der Schlempe und der Publikumsverkehr zu beachten. Täglich gebe es 20 bis 30 Zu- und Wegfahrten. Eine Verkaufs- resp. Betriebsstätte mit diesem Verkehrsaufkommen sei in der Mischzone nicht zonenkonform.