3. Zonenkonformität a) Der Beschwerdeführer 3 beantragt die Aufhebung des vorinstanzlichen Entscheids und die Erteilung des Bauabschlags wegen fehlender Zonenkonformität des Bauvorhabens. Eine funktionelle Übereinstimmung mit dem Zonenbeschrieb gemäss kommunalem Baureglement sei nur dann gegeben, wenn die Schnapsbrennerei emissionsarm betrieben werden könne. Die Brennerei, welche praktisch durchgehend und ganzjährig betrieben werde, könne ohne geschlossenes Brennsystem nicht als emissionsarm gelten und sei daher als emissionslastiger Produktionsbetrieb in der Mischzone Wohnen nicht zonenkonform.