zusätzlichen Auswirkungen auf die Umwelt (Lärm, Geruch) führen. Bereits aus diesem Grund war eine neue (nachträgliche) Baubewilligung notwendig. Dazu kommt, dass sich der stationäre Betrieb der Schnapsbrennerei auf der Parzelle Reutigen Grundbuchblatt Nr. J.________ mit dem Baugesuch vom 4. September 2012 offenbar nicht mehr auf die Wintermonate beschränken soll, wie dies ursprünglich von der Bauherrschaft kommuniziert wurde. So gab der Beschwerdeführer 4 im Baugesuchsformular 4.0 "Betreiben, Einrichten, Umgestalten von Betrieben und Anlagen" 180 Arbeitstage pro Jahr an.