Mit dem Baugesuch vom 4. September 2012 äusserte sich der Beschwerdeführer 4 dahingehend, dass anstelle der bisherigen Kartoffeldämpfer zwei Elektro-Futterkocher vorgesehen seien, wobei diese auch im Freien betrieben werden sollen. Zudem solle die mobile Auffangwanne und der Anhänger zur Zwischenlagerung der Schlempe mittels einer einfachen Holzkonstruktion und Wellbitumenplatten gedeckt werden. Der Betrieb dieser Apparaturen im Freien, egal ob vier Kartoffeldämpfer oder zwei Elektro-Futterkocher, wurde weder im Baugesuch vom 8. Mai 2005 noch im Entscheid der Gemeinde vom 3. Juli 2006 erwähnt; sie sind damit nicht Teil dieser Bewilligung.