d) Mit Entscheid vom 3. Juli 2006 erteilte die Gemeinde dem Beschwerdeführer 4 die Baubewilligung für den Neubau eines Gebäudes, umfassend einen Lagerraum im Untergeschoss sowie einen Brenn- und einen Einstellraum im Erdgeschoss.18 Die genaue Nutzung des Gebäudes geht aus der Baubewilligung nicht hervor. Im Baugesuch vom 8. Mai 2005 wurde jedoch festgehalten, dass es sich bei der Tätigkeit des Betriebs um eine Schnapsbrennerei handle19, nähere Angaben zu dieser Nutzung oder zu den benötigten Apparaturen sowie deren Positionierung lassen sich aber weder dem Baugesuch noch den dazugehörigen Plänen entnehmen.