15 Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 1a N 10 mit weiteren Hinweisen. 16 Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 1a N 24 mit weiteren Hinweisen. 11 unerhebliche Zeiträume ortsfest verwendet werden.17 Nach Art. 2 Abs. 1 Bst. m BewD ist das Aufstellen von Fahrnisbauten sowie das Lagern von Material während einer Dauer von bis zu drei Monaten pro Kalenderjahr baubewilligungsfrei.