auch der Anhänger für die Zwischenlagerung der Schlempe im Sinne einer stationären geschlossenen Anlage luftdicht und dauernd abzudecken sind", zu bestätigen. 2. Die Baubeschwerde von Herrn F.________ sei abzuweisen." 8. Auf die Rechtsschriften sowie auf das Ergebnis des Augenscheins wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen