Die Gesamtbaubewilligung des Regierungsstatthalteramts Thun vom 6.6.2014 sei mit den in der Verfügung des Rechtsamts der BVE vom 12.12.2014 in Aussicht gestellten Auflagen und für die Monate Mai bis Oktober zusätzlich maximal 20 frei wählbaren Brenntagen, wobei letztere den Nachbarn in geeigneter Form vorgängig anzuzeigen sind, zu bestätigen. Eventualiter: Die Gesamtbaubewilligung des Regierungsstatthalteramts Thun vom 6.6.2014 sei, unter Ersetzung der Auflagen 3.2.1 b) - c) durch "3.2.1 Zur Reduktion der Emissionen im Sinn der Umweltschutzgesetzgebung gelten die Auflagen, b) dass die mobile Auffangwanne sowie