gestellten Rechtsbegehren. Die Beschwerdeführenden 1 und 2 passten ihr Rechtsbegehren wie folgt an: "1. Die Gesamtbaubewilligung des Regierungsstatthalteramts Thun vom 6.6.2014 sei mit den in der Verfügung des Rechtsamts der BVE vom 12.12.2014 in Aussicht gestellten Auflagen und für die Monate Mai bis Oktober zusätzlich maximal 20 frei wählbaren Brenntagen, wobei letztere den Nachbarn in geeigneter Form vorgängig anzuzeigen sind, zu bestätigen. Eventualiter: