7. Mit Schreiben vom 15. September 2014 beantwortete der Beschwerdeführer 4 verschiedene Fragen des Rechtsamts. Am 3. Dezember 2014 führte das Rechtsamt einen Augenschein vor Ort durch. Mit Verfügung vom 16. Dezember 2014 erhielten die Beteiligten Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins zu äussern. Zudem konnten sie sich zu den vom Rechtsamt für den Fall der grundsätzlichen Bestätigung des vorinstanzlichen Entscheids vorgeschlagenen zusätzlichen Auflagen äussern. Schliesslich erhielten die Parteien Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen.