Das beco nahm mit Schreiben vom 5. August 2014 zu den Beschwerden Stellung. Der Beschwerdeführer 3 beantragt in seiner Beschwerdeantwort vom 12. August 2014, die Beschwerden des Beschwerdeführers 4 vom 20. Februar 2013 und vom 8. Juli 2014 seien abzuweisen. Das Verfahren sei gemäss seinen Rechtsbegehren in der Beschwerde vom 9. Juli 2014 zu entscheiden. Die Beschwerdeführenden 1 und 2 beantragen mit Beschwerdeantwort vom 12. August 2014 die Abweisung der Beschwerde des Beschwerdeführers 4.