Mit Stellungnahme vom 4. August 2014 bestreitet die Gemeinde, dass sie für die Erteilung der Baubewilligung im Jahr 2006 nicht zuständig gewesen sein soll. Im Zusammenhang mit den Beschwerden gegen den Entscheid des Regierungsstatthalteramts vom 6. Juni 2014 verzichtet sie darauf, auf einzelne Beschwerdepunkte einzugehen; das Gesuch sei jedoch in der vorliegenden Form aus Sicht des Gemeinderates bewilligungsfähig. Das beco nahm mit Schreiben vom 5. August 2014 zu den Beschwerden Stellung.