dass die mobile Auffangwanne wie auch der Anhänger für die Zwischenlagerung der Schlempe in den Monaten November bis April nach dem Brennvorgang stets zugedeckt werden muss, c) dass die mobile Auffangwanne und der Anhänger von Mai bis Oktober nur leer und gewaschen im Freien stationiert werden darf, d) dass die Mittagsruhe von 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr und die Nachtruhe ab 22.00 Uhr einzuhalten ist, e) dass die bestehenden vier Parkplätze als solche markiert werden und darauf weder Fässer, noch Holz noch anderes Verbrauchsmaterial gelagert werden darf, f) dass Säge, Obsthäcksler und andere lärmige Maschinen nur im Innern des Gebäudes bei