4. Mit Gesamtentscheid vom 6. Juni 2014 erteilte das Regierungsstatthalteramt Thun die Gesamtbaubewilligung, umfassend die Baubewilligung zum Betreiben einer Schnapsbrennerei im 2006 bewilligten Neubau und die Anlagegenehmigung für den stationären Betrieb der Schnapsbrennerei auf Reutigen Gbbl. Nr. J.________, befristet jeweils auf die Wintermonate November bis April. Zur Reduktion der Emissionen im Sinne des Vorsorgeprinzips wurden folgende Auflagen verfügt (Ziff. 3.2.1): "a) dass die Kartoffeln nur im geschlossenen Gebäude und nur mit elektrischen Kochern gekocht werden dürfen, b)