4 Vorakten pag. 49. 3 und Wellbitumenplatten gedeckt. Auf dem Baugesuch führte der Beschwerdeführer 4 in der Rubrik „Umschreibung des Bauvorhabens und der vorgesehenen Nutzung" aus, dass keine Änderungen vorgesehen seien. Das Regierungsstatthalteramt liess das Vorhaben am 27. September und 4. Oktober 2012 als "nachträgliches Baugesuch: Betreiben einer Schnapsbrennerei im 2006 bewilligten Neubau" publizieren. Dagegen erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden 1 und 2 / Beschwerdegegner 2 und 3 (im Folgenden: Beschwerdeführende 1 und 2) sowie der Beschwerdeführer 3 / Beschwerdegegner 4 (Im Folgenden: Beschwerdeführer 3) Einsprache.