Weiter verpflichteten sich der Beschwerdeführer 4 und seine Ehefrau, die Auffangwanne für die Schlempe ab 1. August 2012 abzudecken sowie die Baugesuchsformulare 1.0 (Allgemeine Angaben), 3.3 (Brandschutz), 4.0 (Betreiben, Einrichten und Umgestalten von Betrieben und Anlagen), einen Situationsplan und einen Ansichtsplan des neuen Kamins (sofern vorgesehen) einzureichen. Schliesslich wurde festgelegt, dass die Gemeinde die Unterlagen an das Regierungsstatthalteramt weiterleitet und dieses dann nach Rücksprache mit dem beco und dem Feueraufseher entscheidet, ob für das Vorhaben eine neue Baubewilligung benötigt wird oder ob die vorgesehenen Massnahmen in einem vereinfachten Verfahren als