Aufgrund von Reklamationen der Anwohner fand am 9. Juli 2012 eine Begehung vor Ort statt, unter Anwesenheit von Gemeindevertretern, eines Vertreters des beco, des Feueraufsehers sowie dem Beschwerdeführer 4 und seiner Ehefrau. Mittels Aktennotiz2 wurde festgelegt, dass die Kartoffeldämpfer vor dem Gebäude nicht mehr eingesetzt und im Innern des Gebäudes erst wieder in Betrieb genommen werden dürfen, wenn eine vom beco und vom Feueraufseher bewilligte Rauchabzugsanlage vorliegt.