5. Der Beschwerdegegner hat der Beschwerdeführerin 1 eine Parteikostenentschädigung im Betrag von Fr. 3'459.15 (inkl. Mehrwertsteuer) zu zahlen. 6. Die Gemeinde Thierachern hat der Beschwerdeführerin 1 eine Parteikostenentschädigung im Betrag von Fr. 864.80 (inkl. Mehrwertsteuer) zu zahlen. IV. Eröffnung - Herrn Fürsprecher C.________, eingeschrieben - Herrn D.________, als Gerichtsurkunde - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Thierachern, eingeschrieben 15