Nach dieser Berechnungsweise wäre die Erweiterung der aBGF somit geringer als die zulässigen Höchstwerte von 30 % bzw. 100m2. Die Zunahme der Gesamtfläche der aBGF und BNF beträgt nach der Berechnung des AGR 100.6 m2, ausmachend 21.1 %. Die Zunahme der Gesamtfläche ist somit geringer als der prozentuale Höchstwert von 30 %, liegt aber ganz knapp über den zulässigen 100m2. 16 Vgl. Flächenberechnung des AGR vom 17. September 2014 10 e) Eine Analyse der Baugesuchspläne und der Berechnung des AGR ergibt Folgendes: