13 ARE, Erläuternder Bericht zur Teilrevision der Raumplanungsverordnung, 2012, S. 9, Fn 9; ARE, Neues Raumplanungsrecht. Erläuterungen zur Raumplanungsverordnung und Empfehlungen für den Vollzug, Teil V, Bewilligungen nach Artikel 24c RPG, 2001, S. 9 und Anhang 1 S. 21 8 benützt werden.14 Es ist zwar zulässig, gestützt auf Art. 24c RPG mehrere zeitliche getrennte Änderungen an einem Objekt vorzunehmen, diese dürfen indessen insgesamt das zulässige Änderungsmass nicht überschreiten.