b) Der Beschwerdegegner hat am 6. Mai 2014 bei der Baubewilligungsbehörde einen "Situationsplan Zufahrt" eingereicht, der im Vergleich zu dem mit dem Baugesuch eingereichten Plan eine veränderte Linienführung der Zufahrt zur neu geplanten Garageneinfahrt vorsieht. Dadurch hat er eine Projektänderung vorgenommen. Laut Art. 43 BewD6 kann der Baugesuchsteller während der Hängigkeit eines Baubewilligungsverfahrens eine Projektänderung einreichen, ohne dass deshalb ein neues Verfahren eingeleitet werden muss.