Arbeiten zustimme. Das AGR und die Gemeinde beantragen in ihren Stellungnahmen die Abweisung der Beschwerde. 4. Auf Wunsch der Parteien, die Gespräche über eine gütliche Lösung führen wollten, sistierte das Rechtsamt mit Verfügung vom 30. Juli 2014 das Verfahren bis am 31. August 2014. Mit Schreiben vom 25. August 2014 ersuchten die Beschwerdeführerinnen um eine Verlängerung der Sistierung bis zum 31. Oktober 2014. Da der Beschwerdegegner damit nicht einverstanden war und beantragte, das Verfahren sei weiter zu führen, wies das Rechtsamt mit Verfügung vom 3. September 2014 das Gesuch um Verlängerung der Sistierung ab und nahm das Verfahren wieder auf.