Landwirtschaftszone. Das Projekt umfasst hauptsächlich die Anhebung des Daches und den Ausbau des Dachgeschosses zu einer zusätzlichen Wohnung, die Teilsanierung der Gebäudehülle, den Ersatz des Steildachs des Anbaus durch ein Flachdach sowie die Erstellung einer neuen Zufahrt zum Anbau und den Einbau einer zusätzlichen Garagentür. Gegen das Bauvorhaben reichte die Beschwerdeführerin 2 als Vertreterin ihrer Mutter (Beschwerdeführerin 1), zu deren Gunsten an der Wohnung im Obergeschoss des Gebäudes ein Wohnrecht besteht, eine Einsprache ein. Am 23. Mai 2014 erteilte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) eine Ausnahmebewilligung gemäss Art.