Es wird festgestellt, dass die vom Beschwerdeführer geplante freistehende Photovoltaikanlage mit einer Bruttofläche von 9.88 m2 und einer Höhe von maximal 2.5 m keine Baubewilligung erfordert. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Parteikosten sind keine zu sprechen. 9 10 IV. Eröffnung - Herrn X.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Madiswil, Gerichtsurkunde - Regierungsstatthalter von Emmental-Oberaargau, zur Kenntnis - Amt für Umweltkoordination und Energie (AUE), Abteilung Energie, zur Kenntnis