Im vorliegenden Fall ist die Situation anders: Der Standort der umstrittenen Anlage liegt am östlichen Rand des Perimeters der Baugruppe B. Der Schopf, neben dem die Anlage erstellt werden soll, liegt zwar in dieser Baugruppe, ist aber weder als erhaltenswert noch als schützenswert inventarisiert. Die erhaltenswerten und schützenswerten Gebäude der Baugruppe B befinden sich 40 m und mehr vom Anlagestandort entfernt.12 Zudem befindet sich der nicht inventarisierte Schopf zwischen der geplanten Photovoltaikanlage und den geschützten Gebäuden. Die umstrittene Anlage befindet sich daher nicht in der direkten Umgebung eines Baudenkmals.