Das Grossmodul, bestehend aus 4 Modulen à je 340 KWp und einem Holzrahmen, soll mittels vier Stützen aus Holz oder Metall auf betonierten Fundamentplatten stehen und eine unterirdische Leitung soll zum Standort des bestehenden Wechselrichters/Stromanschlusses an der Nordwand des Schopfs führen. Die Vorinstanz betrachtet die geplante Anlage als baubewilligungspflichtig, da sich einerseits ihr Standort innerhalb des Perimeters der Baugruppe B befinde und andererseits die Anlage keinen körperlichen Zusammenhang zum benachbarten Schopf aufweise.