3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet3, führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Gemeinde Madiswil die Vorakten ein. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid relevant, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen a) Ein Feststellungsentscheid darüber, ob ein Vorhaben einer Baubewilligung bedarf, kann innert 30 Tagen seit Eröffnung bei der BVE angefochten werden.4 Die BVE ist zur Beurteilung der Beschwerde gegen den angefochtenen Entscheid zuständig. 2 Abrufbar unter http://www.bve.be.ch, Rubriken "Energie/Energieordner/Ziff. 12".