1:100 mit rev. Datum vom 30. Oktober 2013, abgestempelt vom Rechtsamt der BVE am 26. Februar 2015 - Schnittpläne B-B/D-D/E-E im Massstab 1:100 mit rev. Datum vom 17. November 2014, abgestempelt vom Rechtsamt der BVE am 26. Februar 2015 2. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit auf sie eingetreten wird und soweit sie nicht durch das Projektänderungsgesuch vom 29. Januar 2015 gegenstandslos geworden ist. Insoweit wird der Gesamtentscheid der Gemeinde Wohlen vom 15. Mai 2014 bestätigt. 3. Nebenbestimmung Die geplanten Stützmauern müssen das Lichtraumprofil von 0.50 m einhalten.