Streitgegenstand hinaus. Dies gilt auch für den Verweis auf zukünftige Bauvorhaben. Zu berücksichtigen ist schliesslich, dass nach Lehre und Rechtsprechung durch zonenkonforme Bauten verursachte Einwirkungen, wie beispielsweise die Beschattung, geduldet werden müssen.39 Ein Anspruch auf freie Aussicht besteht nicht.