b) Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist das Baugesuch des Beschwerdegegners vom 30. Oktober 2012. Es umfasst den Anbau einer Einstellhalle, einer Gartenhalle und einer Terrasse an das bestehende Wohnhaus. Damit ist der Streitgegenstand definiert. Mit Baubeschwerde kann die Rechtmässigkeit der Baubewilligung gerügt werden. Aus den vorstehenden Erwägungen folgt, dass das Vorhaben mit der Umgebungsgestaltung bewilligungsfähig ist.