Bordkante von rund 6 m. Im heutigen Zustand sei sie mehr als doppelt so tief. Dies habe für ihn massive Auswirkungen. An seiner Ostgrenze hin zur Parzelle des Beschwerdegegners bestehe ein aufgeschütteter Wall, der zu erheblichen Einschränkungen hinsichtlich Sonneneinstrahlung auf seinem Grundstück führe. Es sei nicht auszuschliessen, dass auf diesem künstlich aufgeschütteten Terrain inskünftig noch weitere Bauvorhaben realisiert würden.