Datum vom 30. Oktober 2013 (alle abgestempelt vom Rechtsamt der BVE am 2. Februar 2015) eingezeichnet. Versehentlich wurde die Änderung jedoch im baubewilligten Plan "Grundriss Strassengeschoss" im Massstab 1:100 mit rev. Datum vom 30. Oktober 2013 nicht nachgeführt. Dadurch entsteht zwar zwischen den nachgeführten Plänen und dem Plan "Grundriss Strassengeschoss" ein Widerspruch. Dies schadet aber nicht: Der Widerspruch wird hier mit der Auflage, dass die geplanten Stützmauern das Lichtraumprofil von 0.50 m einhalten müssen, beseitigt.