a) Bezüglich der seitlich geplanten Stützmauer im Bereich der Garageneinfahrt und des Treppenaufgangs reichte der Beschwerdegegner mit Eingabe vom 29. Januar 2015 eine Projektänderung ein. Diese besteht in der Rücknahme der seitlich geplanten Stützmauern um 0.50 m. Die Projektanpassung wurde im Situationsplan vom 29. Januar 2015, dem Projektplan "Grundriss Erdgeschoss/Untergeschoss" mit rev. Datum vom 30. Oktober 2013, dem Projektplan "Fassaden" mit rev. Datum vom 16. Juli 2014 und dem Projektplan "Schnitte A-A/B-B/C-C mit rev. Datum vom 30. Oktober 2013 (alle abgestempelt vom Rechtsamt der BVE am 2. Februar 2015) eingezeichnet.