Von einem Fremdkörper oder störenden Kontrast kann unter diesen Umständen nicht gesprochen werden. Auch zeigen die Fotos vom Augenschein (vgl. Foto Nr. 20, 22 und 23)35, dass im näheren Umfeld der Bauparzelle keine einheitliche, sondern heterogene Gestaltungsweise vorherrscht. Das Vorhaben stört das Mittelmass der Umgebung nicht.