Aus dem Plan "Südfassade" und dem Grundrissplan ist ersichtlich, dass im südwestlichen Teil der Parzelle ein begrünter Vorgartenbereich vorgesehen ist. Zudem reicht entlang des westlichen Parzellenrands ein schmaler Grünstreifen bis in den Strassenraum. Das Vorhaben berücksichtigt somit prägende Elemente der bestehenden Strassen- und Aussenraumgestaltung. Dies sorgt für die nötige Kontinuität entlang des Strassenraums und trägt zur guten Gesamtwirkung des Orts- und Strassenbilds im Sinn von Art. 14 GBR bei.