i) Vorliegend erweist sich die Würdigung des Bauvorhabens durch die Fachberatung Baugestaltung und die Gemeinde gestützt auf die am Augenschein gewonnenen Erkenntnisse als plausibel und nachvollziehbar. Es besteht für die BVE kein Anlass, von dieser Fachmeinung abzuweichen. Der geplante verglaste Anbau im Untergeschoss ist deutlich vom Strassenraum zurückversetzt und dem Terrain angepasst. Von der näheren und weiteren Umgebung aus wirkt er schlicht und unauffällig. Aus dem Plan "Südfassade" und dem Grundrissplan ist ersichtlich, dass im südwestlichen Teil der Parzelle ein begrünter Vorgartenbereich vorgesehen ist.