33 Vgl. Pläne in der Beilage zu pag. 49 der Beschwerdeakten RA Nr. 110/2014/69 und genehmigte Pläne im Register 5 der Vorakten der Gemeinde Wohlen (blaue Mappe) 34 Vgl. pag. 63 und 64 der Beschwerdeakten der BVE RA Nr. 110/2014/69, Votum Schär 16 19. September 2013 hervorgeht. Das gleiche gilt für die Projektänderung vom 29. Januar 2015 (vgl. Erwägung 5) und die übrigen Plankorrekturen im Beschwerdeverfahren (Befensterung und Höhe des bestehenden Wohnhauses sowie Berichtigung des gewachsenen Terrains). Unter gestalterischen Gesichtspunkten handelt es sich um unbedeutende Planänderungen.