h) Die Fachberatung Baugestaltung hat am Augenschein die Behauptung des Beschwerdeführers, das Projekt entspreche nicht ihren Empfehlungen, als unzutreffend zurückgewiesen.34 Sie hielt fest, sämtlichen Kritikpunkten im Fachbericht vom 25. April 2013 seien Rechnung getragen worden. Zwar stellte sich heraus, dass die Gemeinde versehentlich den Situationsplan des ursprünglichen Vorhabens bewilligte. Dieser Mangel wurde im Beschwerdeverfahren jedoch korrigiert und hatte keinen Einfluss auf die ästhetische Beurteilung der Fachberatung Baugestaltung, wie aus dem Bericht vom 32 Siehe Register 2, pag. 2.3 der Vorakten der Gemeinde Wohlen (blaue Mappe)