Auf die Rabatte zwischen Strassenraum und Treppenaufgang könne zudem verzichtet werden. Vorliegend ist aktenkundig, dass der Beschwerdegegner die Pläne in diesen Punkten nochmals anpasste (Erhöhung der Zwischenterrasse mit Kote +4.31 auf das Niveau +4.86, Weglassen der Rabatte zwischen Strassenraum und Treppenaufgang sowie schräge Begrenzung des Grünbereichs am westlichen Parzellenrand). Die angepassten Pläne reichte der Beschwerdegegner danach der Gemeinde zur Beurteilung ein.33 In der Folge wurde das Bauvorhaben am 22. November 2013 publiziert und anschliessend von der Gemeinde bewilligt.