Der vorgesehenen Terrainmodulation könne zugestimmt werden. Eine wesentliche Vergrösserung der Terrasse Richtung Süden würde einen zu grossen Eingriff in das ohnehin schon strapazierte Gelände verursachen. Denkbar sei, dass die Zwischenterrasse mit Kote +4.31 (ohne vorgelagerte Pflanzenkübel) auf das Niveau +4.86 angehoben werde. Ein Rückkommen auf eine Vergrösserung der Öffnung am Strassenraum würde zur Situation der ersten Eingabe führen, die wegen der Wirkung auf das Strassenbild abgelehnt worden sei.