Entlang der westlichen Parzellengrenze reicht ein Grünstreifen bis in den Strassenraum. Auf einer Höhe von 3.50 m sind entlang des Garagengeschosses auf der ganzen Länge Pflanzenkübel vorgelagert. Bis ca. 4.00 m an die Grundstücksgrenze des Beschwerdeführers wird nichts verändert.